Zehn Jahre Deutsche Polizei und Verfassungsschutz. Vier Jahre verantwortlich für Security Investigations in einem NASDAQ-Konzern. In jeder dieser Positionen war die Weitergabe von Daten nicht eine Frage der Datenschutzrichtlinie — sie wäre strafrechtlich relevant gewesen.
Was wir hier aufgebaut haben, folgt derselben Logik: NDA vor dem ersten Gespräch. Datenübertragung ausschließlich über einen Ende-zu-Ende-verschlüsselten Schweizer Datenraum. Erhebung und Berichterstattung auf vollständig getrennter Infrastruktur.
Vor dem ersten Briefing. Beidseitig. Mit Vertragsstrafe.
Tresorit · Ende-zu-Ende-verschlüsselt · CH-Datenschutzrecht. Kein Standard-E-Mail, keine Cloud-Uploads ohne Kontrolle.
Erhebung und Auslieferung nie auf demselben System. Keine Korrelations-Risiken.
Eine Verschwiegenheitsvereinbarung ist Standard — nicht optional, nicht auf Nachfrage. Auf Wunsch beidseitig, mit konkreter Vertragsstrafe. Kein Fall wird besprochen, bevor sie unterzeichnet ist.
Screenshots, Chat-Verläufe und Beweismaterialien werden ausschließlich über Tresorit übermittelt — einem Ende-zu-Ende-verschlüsselten Datenraum aus der Schweiz mit schweizerischem Datenschutzrecht. Kein Standard-E-Mail, kein Cloud-Upload ohne Kontrolle.
Datenerhebung (OSINT, Monitoring) und Berichts-Auslieferung laufen auf vollständig getrennten Systemen. Keine Vermischung, keine Korrelations-Risiken, keine Abhängigkeiten zwischen Ermittlung und Ergebnis.
Jeder Zugriff auf Falldaten ist protokolliert. Wer wann welche Informationen gesehen hat, ist dokumentiert — nicht für die DSGVO, sondern weil es im Ernstfall vor Gericht zählt.
30 Minuten am Telefon. Vertraulich, ergebnisoffen, ohne Verpflichtung. Vor dem ersten inhaltlichen Wort: Verschwiegenheitsvereinbarung.