Vereine investieren viel in die physische Sicherheit ihrer Spieler - Stadionkonzepte, Personenschutz, abgeschirmte Trainingsbereiche. Die Bedrohung hat sich aber verlagert: Sie kommt heute seltener über den Zaun und häufiger über das Smartphone - anonyme Drohnachrichten, geleakte Privatadressen, koordinierte Diffamierung. Die Frage, wer dafür Verantwortung trägt, ist damit keine abstrakte mehr.

Fürsorgepflicht - vom Stadion ins Digitale verlängert

Ein Profifußballer ist in aller Regel Arbeitnehmer seines Vereins. Damit besteht nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen eine Fürsorgepflicht für Leben, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte - und die ist nach unserem Verständnis nicht an einen Ort gebunden. Wie weit sie im Einzelfall reicht, klärt ein Anwalt. Eine Bedrohung mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit lässt sich nicht als „Privatsache des Spielers" abtun. Auch Verbände stehen gegenüber Schiedsrichtern, Nationalspielerinnen und Funktionären in der Verantwortung - rechtlich ist die Lage dort anders gelagert, der Grundgedanke bleibt aber derselbe. Wer Menschen exponiert, muss sie vor den absehbaren Folgen schützen.

Was „dokumentierte Sorgfaltspflicht" heißt

Sorgfaltspflicht ist kein Gefühl, sondern nachweisbares Handeln. Im Ernstfall wird nicht gefragt, ob man besorgt war, sondern ob man angemessen reagiert hat - und „angemessen" lässt sich nur belegen, wenn es dokumentiert ist.

Wie ein solcher Weg institutionell aussehen kann, zeigt das Projekt „Wer hetzt, verliert!" der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW: Vereine der 1. und 2. Bundesliga reichen Fälle über ein digitales System ein, dort prüfen Juristen die strafrechtliche Relevanz, die Täteridentifizierung erfolgt gemeinsam mit Polizeipartnern. Zum Projekt gehören ausdrücklich Schulungen für die Social-Media-Teams der Clubs und standardisierte Anzeigenvorlagen zur Beweissicherung (TH Köln, 31. Januar 2025).

Andere dokumentieren. Wir ermitteln. Für Vereine heißt das: einen Vorfall nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern belastbar erfassen und einordnen lassen.

Dokumentierte Sorgfalt bedeutet: nachvollziehbar, dass Hinweise ernst genommen, geprüft und an die richtigen Stellen weitergegeben wurden - und dass der Verein erkennbar vorgesorgt hat. Genau diese Nachweisbarkeit unterscheidet einen Verein, der seiner Pflicht genügt hat, von einem, dem später Untätigkeit vorgeworfen werden kann.

Standards als Orientierung

Die DIN SPEC 14027 beschreibt Anforderungen an das Sicherheitsmanagement im Sport- und Veranstaltungsumfeld, die ISO 18788 ist ein internationaler Standard für das Management von Sicherheitsdienstleistungen. Wir arbeiten in Anlehnung an diese Standards - als Orientierungsrahmen, nicht als Zertifizierung. Hinzu kommen behördliche Handreichungen zum Schutz exponierter Personen, die zusätzliche Orientierung geben können. Solche Rahmen können Anhaltspunkte dafür liefern, was als „angemessenes Handeln" gilt - wie ein Gericht das im Haftungsfall bewertet, ist eine Frage für den Anwalt.

Reaktiv vs. proaktiv

Wer nur reagiert, wenn ein Spieler selbst einen Vorfall meldet, übersieht die Fälle, in denen sich eine Bedrohung über Wochen aufbaut. Ein strukturiertes Monitoring - die kontinuierliche, regelkonforme Beobachtung öffentlich zugänglicher Quellen auf Bedrohungs-Muster - ist Teil vorausschauender Sorgfalt. Es geht nicht darum, Kritiker zu verfolgen, sondern die Eskalation von Beleidigung zu Bedrohung früh zu erkennen und belastbar zu erfassen.

Der Einwand „übergriffig" verkennt den Maßstab: Monitoring bewegt sich nur im öffentlich Zugänglichen und richtet sich gegen Bedrohungen, nicht gegen Meinungen. Es ist das digitale Pendant zu dem, was Vereine im Stadion längst tun - hinschauen, einordnen, im Ernstfall reagieren.

Risiko bei Untätigkeit

Untätigkeit hat zwei Gesichter: das rechtliche Risiko (wer seiner Fürsorgepflicht erkennbar nicht nachkommt, kann haften, wenn aus einer Drohung Schaden wird - wie weit die Haftung im Einzelfall reicht, klärt ein Anwalt) und das Reputationsrisiko (wird bekannt, dass ein Verein Hinweise hatte und nichts tat, ist der Markenschaden oft größer als der Vorfall). Umgekehrt ist ein Verein, der strukturiert und dokumentiert gehandelt hat, rechtlich wie öffentlich in einer deutlich besseren Position - selbst wenn sich ein Vorfall nicht ganz verhindern ließ. Dazu kommt: Spieler, die sich geschützt fühlen, können sich besser auf ihren Sport konzentrieren - und das dürfte auch die Bindung an den Verein stärken.

Bausteine eines belastbaren Schutzkonzepts

  • Klare Zuständigkeit: eine benannte Meldestelle statt diffuser Verantwortung.
  • Strukturiertes Monitoring öffentlicher Quellen, regelkonform und dokumentiert.
  • Belastbare Erfassung durch eine unabhängige Stelle - eigene Screenshots sind als erste Sofortsicherung sinnvoll, ersetzen aber keine unabhängige, dokumentierte Erfassung.
  • Eskalationspfade: ab welcher Schwelle Behörden, Anwälte oder Personenschutz dazukommen.
  • Einbindung der Betroffenen: Spieler werden mit der Reaktion nicht allein gelassen.
  • Nachvollziehbare Dokumentation als Nachweis erfüllter Sorgfalt.

Wie verbreitet Gewalt und Bedrohung bereits unterhalb der Profiebene sind, zeigt das vom DFB veröffentlichte Lagebild Amateurfußball. Im Digitalen muss diese Verantwortung heute genauso ernst genommen werden wie früher am Stadiontor.

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Die Frage ist selten, ob etwas passiert - sondern ob jemand vorbereitet ist, wenn es passiert. Darüber sprechen wir gern.

Hinweis: Genannte Personen, Vereine und Vorfälle dienen ausschließlich der Einordnung des öffentlichen Diskurses und beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen. Aus ihrer Auswahl, Nennung oder Verlinkung lassen sich keine Rückschlüsse auf bestehende oder nicht bestehende Mandats- oder Geschäftsbeziehungen ziehen.